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Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“

10.12.2020 | Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“

Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht. Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro betragen. Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Prävention rückt in den Fokus

04.08.2020 | Berufsunfähigkeitsversicherung: Prävention rückt in den Fokus

Psychische Leiden sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit (BU). Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geht fast jeder dritte Fall (29 Prozent) auf seelische Erkrankungen zurück. Tendenz: steigend, wie sich auch an den psychisch bedingten Fehlzeiten ablesen lässt, die sich zwischen 2006 und 2018 fast verdoppelt haben. Um diesem unseligen Trend entgegenzuwirken, nehmen mehr und mehr Versicherer auch die Vorbeugung in den Fokus. Und zwar nicht nur Kranken-, sondern auch Berufsunfähigkeitsversicherer. Die neueste Entwicklung am Markt: BU-Policen, die den Versicherten Zugang oder Zuschüsse zu psychologischen Präventionsmaßnahmen gewähren. Das Spektrum reicht von Mental-Coach über Anti-Stress-App bis hin zu Online-Psychotherapie. Fruchtet eine solche Maßnahme, resultiert daraus eine Win-win-Situation – die Versicherten bleiben gesund, der Versicherer spart die Kosten für eine BU-Rente. Experten betonen allerdings, dass für die Tarifauswahl andere Leistungsmerkmale wichtiger sind. Eine fundierte Beratung ist daher vor dem Vertragsschluss unabdingbar.
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3 häufige Versichertenfragen rund um Corona

02.04.2020 | 3 häufige Versichertenfragen rund um Corona

Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten: Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe? Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt. Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest? Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt. Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe? Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!

22.10.2019 | Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!

Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen. Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
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Altersvorsorgeberatung bei der Deutschen Rentenversicherung? Besser nicht!

15.10.2019 | Altersvorsorgeberatung bei der Deutschen Rentenversicherung? Besser nicht!

163 Auskunfts- und Beratungsstellen unterhalten die 16 Rentenversicherungsträger, aus denen sich die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zusammensetzt. Hier erhalten die Bürger Beratung zu ihrer Altersvorsorge – zu vorhandenen Rentenansprüchen, verbleibenden Lücken und individuell geeigneten Lösungsmöglichkeiten. Dass es mit der Beratungsqualität jedoch nicht weit her ist, hat nun die Stiftung Wartentest angeprangert: Sie attestiert der DRV-Beratung „eine schwache Leistung“, das Gesamturteil lautet „ausreichend“. Zu diesem Urteil kamen die unabhängigen Tester, nachdem sie 80 geschulte Personen als Scheinkunden zu den Beratern geschickt hatten, samt allen relevanten Unterlagen. Am besten („befriedigend“) konnten die vermeintlichen Experten den Testern noch erklären, wie hoch deren gesetzliche Rente mal ausfallen würde. Der Gesamtüberblick inklusive privater und betrieblicher Ansprüche fiel dann mit „ausreichend“ schon lückenhafter aus. Für den Punkt „Lösen des Beratungsanliegens“ gab es schließlich sogar ein „Mangelhaft“. Das zeigt: Wer eine solide Altersvorsorgeberatung sucht, sollte die DRV-Büros eher meiden und stattdessen auf professionelle, unabhängige Makler setzen.
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Telematik-Tarife werden ausgeweitet

09.10.2019 | Telematik-Tarife werden ausgeweitet

Das Telematik-Prinzip, für eine vorsichtige Fahrweise mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung belohnt zu werden, findet bei immer mehr Kunden Anklang. Nun ist ein neuer Schub zu erwarten, denn mit Huk-Coburg und Allianz haben die beiden Platzhirsche des Marktsegments angekündigt, ihre Telematik-Tarife für alle Altersklassen zu öffnen. Bisher waren jene jungen Fahrern vorbehalten. Beide Versicherer wollen ihren Kunden bis zu 30 Prozent Prämienrabatt gewähren, bei der Allianz kommt noch ein Startbonus von 10 Prozent hinzu. Bei anderen Anbietern sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent möglich – in der Theorie. Tatsächlich wird kaum ein Fahrer alle Kriterien für den vollen Rabatt erfüllen können. Wie viele es bisher sind oder welcher Prozentsatz im Durchschnitt eingespart wird, wollen die Telematik-Versicherer nicht verraten. In Branchenkreisen kursiert indes die Annahme, dass nur eine Minderheit der Kunden mehr als 100 Euro im Jahr einspart. Grundsätzlich jedenfalls sind die Bundesbürger offenbar bereit dazu, Daten über ihr Fahrverhalten im Gegenzug für Kostenvorteile freizugeben. Nur jeder dritte lehnt dies Umfragen zufolge ab. Für rund die Hälfte ist die Höhe des Rabatts entscheidend für ihre Bereitschaft zur Fahrstil-Transparenz.
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Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

19.09.2019 | Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte. Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht. Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

01.07.2019 | Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

21.06.2019 | Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen. Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen. Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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