Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten.
Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.
Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.
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Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:
Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.
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Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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Seitdem die klassische Lebens- und Rentenversicherung kaum noch Rendite verspricht – seit Jahresanfang gilt ein Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren die Überschüsse oder auch die Beiträge, je nach Tarif, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien?
Das große Plus der Indexpolicen liegt in ihren Renditechancen; an den Börsen ist einfach deutlich mehr drin als mit Hochsicherheitsanleihen. Zudem wird wie bei den klassischen Versicherungen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wie sehr die Kunden von Kurssteigerungen profitieren, hängt allerdings wesentlich vom gewählten Modell ab: Um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften, muss zunächst auch nennenswert Geld investiert werden. Policen, die eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beinhalten, können nur die Überschüsse renditestark anlegen. Die Beiträge selbst dagegen fließen in ein konservativ gemanagtes Sicherungsvermögen. Daher spielt die Qualität des Anbieters bei der Wahl einer Indexpolice eine besonders große Rolle. Experten empfehlen überdies, auf eine einfache, verständliche Gestaltung Wert zu legen, denn viele Konstrukte sind arg kompliziert. Außerdem bestimmen die zur Verfügung stehenden Anlagen wesentlich über den Erfolg. Fazit: Eine gute Indexpolice kann mehr bieten als die klassische Versicherungsvariante.
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Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.
Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.
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Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt.
Angesichts des Zinsdrucks überrascht es nicht, dass der Pfeil nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als 2016.
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