Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten.
Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.
Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.
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Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:
Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.
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Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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Seitdem die klassische Lebens- und Rentenversicherung kaum noch Rendite verspricht – seit Jahresanfang gilt ein Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren die Überschüsse oder auch die Beiträge, je nach Tarif, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien?
Das große Plus der Indexpolicen liegt in ihren Renditechancen; an den Börsen ist einfach deutlich mehr drin als mit Hochsicherheitsanleihen. Zudem wird wie bei den klassischen Versicherungen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wie sehr die Kunden von Kurssteigerungen profitieren, hängt allerdings wesentlich vom gewählten Modell ab: Um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften, muss zunächst auch nennenswert Geld investiert werden. Policen, die eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beinhalten, können nur die Überschüsse renditestark anlegen. Die Beiträge selbst dagegen fließen in ein konservativ gemanagtes Sicherungsvermögen. Daher spielt die Qualität des Anbieters bei der Wahl einer Indexpolice eine besonders große Rolle. Experten empfehlen überdies, auf eine einfache, verständliche Gestaltung Wert zu legen, denn viele Konstrukte sind arg kompliziert. Außerdem bestimmen die zur Verfügung stehenden Anlagen wesentlich über den Erfolg. Fazit: Eine gute Indexpolice kann mehr bieten als die klassische Versicherungsvariante.
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Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.
Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.
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Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt.
Angesichts des Zinsdrucks überrascht es nicht, dass der Pfeil nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als 2016.
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Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.
Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.
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Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.
Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.
Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.
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Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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