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Nur 15 Prozent der Deutschen fühlen sich für Pflegebedürftigkeit gewappnet

26.10.2017 | Nur 15 Prozent der Deutschen fühlen sich für Pflegebedürftigkeit gewappnet

Offenbar wird immer mehr Deutschen die Brisanz der lückenhaften staatlichen Pflegeversicherung deutlich: Der Anteil derjenigen, die sich ausreichend für den Pflegefall abgesichert fühlen, ist laut einer aktuellen Studie auf 15 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren es noch 22 Prozent. Dass die Pflegelücke weiter ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist, dürfte mit dem Pflegestärkungsgesetz II zusammenhängen. Es trat Anfang dieses Jahres in Kraft und hat dem Thema Pflege einige Medienpräsenz eingebracht. Verschwiegen wurde dabei nicht, dass auch die neue Ausweitung der gesetzlichen Leistungen nichts am Vorsorgebedarf ändert. Nach wie vor übersteigen die tatsächlichen Kosten die Erstattungen bei Weitem. Mehr als jeder Dritte gibt an, gern privat vorsorgen zu wollen, aber nicht über den nötigen finanziellen Spielraum zu verfügen. Dabei ist private Pflegevorsorge gar nicht teuer. Insbesondere bei einem jungen Eintrittsalter ist man schon mit wenigen Euro pro Monat dabei.
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Auf welche Versicherungen sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten?

19.10.2017 | Auf welche Versicherungen sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten?

Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die allermeisten Bundesbürger die größte Investition ihres Lebens. Nicht immer haben die Erwerber oder Bauherren dabei auch die Absicherung vollumfänglich im Blick. Risiken drohen von verschiedenen Seiten, und manche von ihnen können ans Eingemachte gehen. Sich dagegen zu schützen kostet in der Regel nicht viel und ist mit guter Beratung schnell erledigt. Unverzichtbar ist beispielsweise die private Haftpflichtversicherung. Rutscht etwa ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus aus, haftet dessen Besitzer. Wer Immobilien vermietet, braucht neben der privaten auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtpolice. Ist die Kreditrückzahlung gesichert? Auch für eine Berufsunfähigkeit (BU) oder den unerwarteten Tod des/der Hauptverdieners/-in sollte vorgesorgt werden, sonst droht der Verlust der eigenen vier Wände. Eine BU- und eine Risikolebensversicherung gehören daher ebenfalls zum Standard. Ganz oben auf der Prioritätenliste steht auch eine Wohngebäudeversicherung, die vor den Folgen von Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden schützt. Wer einen Immobilienkredit will, muss eine solche Police nachweisen. Immer wichtiger wird auch eine Elementarschäden-Absicherung, die bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutschen einspringt. Abgerundet wird das Immobilien-Schutzpaket durch eine Hausratversicherung.
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Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

05.09.2017 | Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen? Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

17.08.2017 | Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten. Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Hälfte der Bevölkerung steht vor Altersarmut

21.07.2017 | Hälfte der Bevölkerung steht vor Altersarmut

Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Nie waren sie besser als heute: Berufsunfähigkeitsversicherungen

27.06.2017 | Nie waren sie besser als heute: Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an. Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein. Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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Unfall-Gefahrenbewusstsein und -Prävention klaffen auseinander

03.05.2017 | Unfall-Gefahrenbewusstsein und -Prävention klaffen auseinander

Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten. Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal. Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.
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5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

11.04.2017 | 5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen: Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen. Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz. Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab. In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein. Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein. Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.
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Das hat sich in puncto Rente geändert

23.02.2017 | Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten. Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen. Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.) Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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