Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.
Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.
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Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.
Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.
Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.
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Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.
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Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
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Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.
Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.
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Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
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