Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen.
Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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Die gesetzliche Rente schrumpft immer mehr zur Basisabsicherung, da die Zahl der Beitragszahler schrumpft, während die der Rentenempfänger zunimmt. Was bedeutet das konkret für die Bundesbürger, deren Renteneintritt noch in weiter Ferne liegt? Unter anderem dieser Frage gingen Wissenschaftler der Universität Freiburg kürzlich unter der Leitung des „Altersvorsorge-Papstes“ Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen nach.
Ergebnis: Den heute 20- bis 34-Jährigen werden später einmal im Schnitt monatlich 800 Euro fehlen, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen. Dabei wird eine Ersatzquote (Anteil am Bruttoeinkommen, der für die Lebensführung benötigt wird) von 60 Prozent zugrunde gelegt. Während die heute 50- bis 65-Jährigen noch mit durchschnittlich 64,1 Prozent aus der Rentenkasse rechnen können, fällt der Wert bis zum Ruhestand der 20- bis 34-Jährigen auf magere 38,6 Prozent. Die fehlenden 21,4 Prozent bis zur erforderlichen Ersatzquote entsprechen ebenjenen 800 Euro. Aus diesen Prognosen folgt: Ohne entsprechende betriebliche und/oder private Vorsorge droht den heute Jungen später einmal das soziale Abrutschen.
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Der größte Kfz-Rückversicherer Deutschlands, die Hannover Rück, rechnet damit, dass die Versicherungsbeiträge im kommenden Jahr steigen. Auf eine Erhöhung von durchschnittlich 1 bis 2 Prozent müssten sich die Autofahrer einstellen. Eher gering werde der Aufschlag bei der Haftpflichtversicherung ausfallen, Vollkasko-Policen dürften dagegen spürbar teurer werden. Insgesamt prognostiziert die Hannover Rück, dass die Versicherten 2018 für rund 65 Millionen Kfz 27,5 Milliarden Euro an Beiträgen zahlen werden, gegenüber 26,9 Milliarden im laufenden Jahr.
Der Hauptgrund für den Prämienanstieg liegt in tendenziell wachsenden Schadenssummen. Die Zahl der Schäden nimmt zwar kaum zu, doch pro Regulierungsfall muss immer mehr gezahlt werden – da die benötigten Teile stetig teurer werden. Trotz der Prämienerhöhungen bleibt die Schaden-Kosten-Quote (der Anteil am Beitragsaufkommen, der für Schadensfälle wieder ausgegeben wird) der Versicherer konstant bei etwa 99 Prozent.
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Offenbar wird immer mehr Deutschen die Brisanz der lückenhaften staatlichen Pflegeversicherung deutlich: Der Anteil derjenigen, die sich ausreichend für den Pflegefall abgesichert fühlen, ist laut einer aktuellen Studie auf 15 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren es noch 22 Prozent.
Dass die Pflegelücke weiter ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist, dürfte mit dem Pflegestärkungsgesetz II zusammenhängen. Es trat Anfang dieses Jahres in Kraft und hat dem Thema Pflege einige Medienpräsenz eingebracht. Verschwiegen wurde dabei nicht, dass auch die neue Ausweitung der gesetzlichen Leistungen nichts am Vorsorgebedarf ändert. Nach wie vor übersteigen die tatsächlichen Kosten die Erstattungen bei Weitem.
Mehr als jeder Dritte gibt an, gern privat vorsorgen zu wollen, aber nicht über den nötigen finanziellen Spielraum zu verfügen. Dabei ist private Pflegevorsorge gar nicht teuer. Insbesondere bei einem jungen Eintrittsalter ist man schon mit wenigen Euro pro Monat dabei.
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Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die allermeisten Bundesbürger die größte Investition ihres Lebens. Nicht immer haben die Erwerber oder Bauherren dabei auch die Absicherung vollumfänglich im Blick. Risiken drohen von verschiedenen Seiten, und manche von ihnen können ans Eingemachte gehen. Sich dagegen zu schützen kostet in der Regel nicht viel und ist mit guter Beratung schnell erledigt.
Unverzichtbar ist beispielsweise die private Haftpflichtversicherung. Rutscht etwa ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus aus, haftet dessen Besitzer. Wer Immobilien vermietet, braucht neben der privaten auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtpolice. Ist die Kreditrückzahlung gesichert? Auch für eine Berufsunfähigkeit (BU) oder den unerwarteten Tod des/der Hauptverdieners/-in sollte vorgesorgt werden, sonst droht der Verlust der eigenen vier Wände. Eine BU- und eine Risikolebensversicherung gehören daher ebenfalls zum Standard.
Ganz oben auf der Prioritätenliste steht auch eine Wohngebäudeversicherung, die vor den Folgen von Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden schützt. Wer einen Immobilienkredit will, muss eine solche Police nachweisen. Immer wichtiger wird auch eine Elementarschäden-Absicherung, die bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutschen einspringt. Abgerundet wird das Immobilien-Schutzpaket durch eine Hausratversicherung.
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Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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